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Hundeführerschein und Sachkunde

Hundefuehrerschein-und-Sachkunde

Die Hundeschule Hundquerdenker bietet Ihnen zwei Wege zur Sachkunde an:

 

  • Sachkunde nach dem niedersächsischen Hundegesetz (NHundG)

    Als von der Tierärztekammer zertifizierte Hundetrainerin bin ich berechtigt, die theoretische und praktische Prüfung abzunehmen und die Bescheinigungen auszustellen.
  • Hundeführerschein des Berufsverbandes für zertifizierte Hundetrainer e.V. (BVZ-H)

 

Sie können aus diesen beiden Varianten Ihren Weg zur Sachkunde wählen- ich unterstütze Sie gern dabei.
Behördlich anerkannt sind beide.

 

Hundeführerschein vs. Sachkunde

Ein Versuch der Abgrenzung.

Land auf Land ab wird der Begriff „Hundeführerschein“ synonym mit der „Sachkunde“ benutzt.

Der Unterschied:

Beim Hundeführerschein wird in einer theoretischen Prüfung der Hundesachverstand und das Fachwissen des Menschen geprüft und in der Praxis zeigt der Mensch, dass er einen gut sozialisierten, gehorsamen Hund hat. Sprich die Prüfung ist anspruchsvoll und sollte gut vorbereitet sein.

Bei der Sachkundeprüfung (laut NHundG) gibt es ebenfalls eine theoretische Prüfung doch die Praxis legt den Fokus auf den Menschen im Umgang mit seinem Hund. Dieser soll den Hund so führen, dass nichts und niemand gefährdet, belästigt oder behindert wird (Straßenverkehr, Menschen, andere Tiere).

Die Sachkunde bescheinigt einen sachkundigen Halter bzw. Halterin.

 

Sachkunde nach dem NHundG

Sachkunde

Was Sie über den Nachweis der Sachkunde in Niedersachsen wissen sollten…

Seit 2013 gilt in NDS das Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG). Es setzt bei der Sachkunde aller neuen Hundehalter und Hundehalterinnen an, fordert deren Nachweis und will mehr Sicherheit vor Beißunfällen mit Hunden erreichen sowie einen Beitrag zum Tierschutz leisten. Weiter ist eine Chippflicht, der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung und die Anmeldung aller Hunde in das zentrale Hunderegister Niedersachsen gesetzlich vorgeschrieben. Eine Sachkunde muss ablegen, wer Ersthundehalter oder Ersthundehalterin ist.

Wer nachweislich in den letzten zehn Jahren zwei Jahre ununterbrochen einen  Hund gehalten hat muss nicht. Weiter gilt, dass die theoretische Sachkundeprüfung vor Aufnahme der Hundehaltung erfolgen muss, die Praxisprüfung folgt im ersten Jahr der Hundehaltung. Der Hund sollte mindestens ein Jahr alt sein.

Sie sind nicht verpflichtet vorbereitende Kurse zu besuchen, doch sollten Sie bei der Vorbereitung auf die theoretische Prüfung Unterstützung wünschen, bereite ich Sie gern intensiv darauf vor. In dem Fall rufen Sie mich gern an.

Bei bestehender Prüfungsangst oder einer Lese-Rechtschreib-Schwäche sagen Sie mir Bescheid. Das soll kein Problem sein!

Ablauf der theoretischen Prüfung:

  • 35 Fragen als Online-Test
  • 5 thematische Kategorien rund um den Hund
  • 45 Minuten Zeit
  • Einzeltermin nach Vereinbarung

Als von der Tierärztekammer zertifizierte Hundetrainerin bin ich berechtigt, die theoretische und praktische Prüfung abzunehmen und die Bescheinigungen auszustellen. Diese bekommen Sie direkt nach bestandener Prüfung.

Wenn Sie dazu weitere Fragen haben, rufen Sie mich gerne an.

Für die Praxisprüfung biete ich im Vorfeld einen Praxischeck an, bei dem wir herausfinden, ob Sie und Ihr Hund gut auf die praktische Prüfung und deren Inhalte vorbereitet sind.

(Praxischeck nach Vereinbarung, 45 Minuten, 40€)

Der praktische Teil dauert ca. eine Stunde und führt durch Verkehrsöffentlichen- und Naherholungsraum.

Terminvereinbarungen bitte telefonisch.

Kosten:
Theorie: 65€
Praxis: 65€

Informationen zum Hundegesetz des Ministeriums mit Beispielfragen und Literaturhinweisen!

Hundeführerschein des BVZ-H (Berufsverband zertifizierter Hundetrainer e.V.)

Hundefuehrerschein

Der Hundeführerschein BVZ-H ist eine hochwertige und anspruchsvolle Prüfung in Theorie und Praxis für Mensch und Hund. Der Mensch stellt unter Beweis einen guten Hundeverstand und das nötige Fachwissen zu haben und der Hund, dass er in Alltagssituationen in der Stadt und auf dem Land sozialverträglich, gehorsam und kontrollierbar ist. Nach bestandener Prüfung erhält der Halter oder die Halterin einen Ausweis mit den Daten und einem Foto des Hundes sowie eine Urkunde. Es werden auf beide Teile vorbereitende Kurse angeboten.

 

Voraussetzungen Halter/Halterin:

  • Mindestens 16 Jahre

 

Voraussetzung Hund:

  • Mindestalter 18 Monate (eine gewisse Reife sollte vorhanden sein, rassebedingt 1,5-3 Jahre)
  • gesund/gechipt/geimpft
  • haftpflichtversichert
  • Hund muss ohne Leine geführt werden können!

 

Die Theorieprüfung:

  • 111 Multiple Choice-Fragen in Papierform (Zeitfenster 120 Minuten)
  • Schulung für Theorie auf Wunsch

 

Die Prüfung findet in der Hundeschule Hundquerdenker statt.

 
Themenbereiche der Theorieprüfung:

Sozialverhalten, Kommunikation, Lerntheorie, Erziehung, Ausbildung, Angst & Aggression, Haltung & Pflege, Rassenkenntnisse, Ernährung, Fortpflanzung, Hunde & Recht

 

Die Praxisprüfung:

  • Mindestens 180 Minuten in einer Gruppe
  • unterschiedliche Orte (Fußgängerzone, ländlich) *Ablenkungen aller Art (andere Hunde, Jogger…)
  • Praxisschulung in Kursform

 

Die praktische Prüfung ist einheitlich mit klaren Vorgaben und wird von einer externen Hundetrainerin/Prüferin abgenommen. Dadurch ist eine unabhängige und unbefangene Beurteilung möglich.

Der Hundeführerschein gilt nur für das jeweilige Mensch-Hund-Team und ist nicht auf andere Hunde übertragbar!

Theorie: 40€
Praxis: 60€
Bearbeitungsgebühr: 10€